Hochbau
Was versteht man unter Hochbau?
Ob eine kleine Garage, ein normales Einfamilienhaus, ein riesiges Einkaufszentrum oder ein gigantischer Turm –die Errichtung dieser Bauwerke fällt in den Aufgabenbereich des Hochbaus. Dabei hat die Fachbezeichnung weniger mit der Höhe der zu errichtenden Gebäude zu tun. Gemeint ist in Abgrenzung vom Tiefbau vielmehr, dass sich der überwiegende Teil der erforderliche Arbeiten oberhalb der Geländelinie abspielt. Vereinfacht könnte man es so ausdrücken: alles, was über der Erdoberfläche gebaut wird, gehört zum Hochbau, alles darunter zum Tiefbau.
Am Hochbau beteiligte Fachleute
In erster Linie ist das der Architekt. Er ist der Koordinator für alle Planungs- und Genehmigungsprozesse. Seine Befugnisse und Aufgaben reichen von der Umsetzung der individuellen Wünsche des Bauherren über Baugenehmigung und Überwachung der Einhaltung der entsprechenden Vorgaben und Bestimmungen bis hin zur Vertretung des Bauherren gegenüber Behörden oder Bauunternehmen. In den meisten Fällen ist er auch der direkte Ansprechpartner des Auftraggebers.
Ein Bauwerk muss nicht nur in sich stabil sein und sein eigenes Gewicht tragen können, es ist zudem auch weiteren Lasten ausgesetzt. Wind und Schnee, in den Räumen lagernde Einrichtungen und ähnliche Faktoren sind dabei zu berücksichtigen. Die Berechnung der Tragfähigkeit ist Sache des Statikers. Beim Hochbau sind des weiteren Bauingenieure und, wenn es sich um spezielle Bauten handelt, auch Ingenieure aus anderen Fachbereichen beteiligt.
Gewerke des Hochbaus
Der Rohbau eines Gebäudes ist dann fertig gestellt, wenn vom Fundament bis zum Dach alle Teile der äußeren Hülle errichtet sind. Er beginnt in der Regel mit Erdarbeiten zur Ausschachtung der Baugrube und dem Verlegen der Anschlussleitungen. Daran schließen sich Beton- und Stahlbetonarbeiten zur Errichtung eines tragfähigen Fundamentes an, auf dem die Mauern errichtet werden können.
Abschließend werden die zumeist aus Holz bestehenden Konstruktionen des Daches aufgesetzt.Der Rohbau ist quasi das Tragwerk des gesamtes Gebäudes und die Gewerke, die an seinem Bau beteiligt sind, werden daher als Bauhauptgewerk bezeichnet.Üblicherweise fungiert die ausführende Firma in der heutigen Zeit oft als Generalauftragnehmer, der etwa bei einem Einfamilienhaus vom ersten Spatenstich bis zur Bezugsfertigkeit alle Arbeiten koordiniert.